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Spenden und (zu)stiften


zwei malende KinderDie Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft in der Form zu sorgen, dass das dafür notwendige Netzwerk an Diensten und Einrichtungen durch die Unterstützung der Stiftung gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

Wie unser Name schon sagt, fördern und unterstützen wir vor allem Projekte und Personen im Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.V. und in unserer Region.

Dazu zählen Wohneinrichtungen, Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, seniorengerechte Wohn- und Tagesangebote ebenso, wie Freizeitangebote, die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Entwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Frühförderstellen und anderen kinder- und jugendspezifischen Angeboten. Ergänzt wird dieses Leistungsprofil durch die Beratung, Unterstützung, Betreuung und Assistenz von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen.

Zeigen Sie Ihr bürgerschaftliches Engagement und helfen Sie uns bei der Erfüllung dieser Aufgabe! Jede Spende hilft – gleich in welcher Höhe!

Neben der Spende gibt es zudem die Möglichkeit der sogenannten „Zustiftung“. Sie erhöht auf Dauer das Stiftungsvermögen und „nur“ die regelmäßigen Erträge daraus werden für den Stiftungszweck eingesetzt. Zustifter kann grundsätzlich jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Organisation werden, die Vermögenswerte dem Stiftungszweck unserer Stiftung zur Verfügung stellen kann und will.

Die Besonderheiten sind dabei, dass diese Spenden und Zustiftungen steuerlich begünstig behandelt werden. Stifter können ferner Zustiftungen in einem bestimmten Rahmen auch an die Zusage von Versorgungsleistungen aus den Erträgen des zugestifteten Vermögens für sich und/oder seine Angehörigen binden.

Im Übrigen helfen Sie den Betroffenen auch sehr, wenn Sie unsere Stiftung in Ihrem letzten Willen berücksichtigen. So kann ein Stück Ihres Lebenswerkes nach dem Tode weiter Gutes tun.

Selbstverständlich können Sie dabei im Rahmen unseres Stiftungszweckes auch eine Zweckbindung verfügen, um eine Altersgruppe, eine Einrichtung oder ein Leistungsangebot besonders zu fördern. Grundsätzlich ist auch die Zweckbindung für die Betreuung bestimmter Personen möglich.

Gern informieren wir Sie in einem vertrauensvollen Gespräch und auf Ihren Einzelfall bezogen näher über dieses Thema.