Eine Zustiftung bezeichnet die Zuwendung an eine Stiftung, um deren Stiftungsvermögen zu erhöhen.
Im Gegensatz zu Spenden, die wir per Gesetz zeitnah für einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Projekt verwenden müssen, ist eine Zustiftung (oder auch „Spende für den Stiftungsstock“) eine dauerhafte Kapitalaufstockung unserer Stiftung. Sie erhöht also das Gesamtvermögen unserer Stiftung und stärkt langfristig unsere finanzielle Basis. Die Erträge aus dem zugestifteten Kapital (wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen) werden verwendet um dem Satzungszweck unserer Stiftung zu erfüllen.
Und: Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als Spenden!