
Das Lebenshilfe-Werk hat sich daher in 2008 zur Gründung der Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda in Form einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechtes entschlossen, denn eine Stiftung bietet die Gewähr einer langfristig planbaren finanziellen Absicherung.
Das Gesetz bestimmt dabei, dass Stiftungen einer besonderen behördlichen Aufsicht unterliegen und nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen – nicht aber das Stiftungsvermögen selbst! – für die in der Stiftungssatzung genannten Zwecke eingesetzt werden dürfen.
Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung und führt den Stifterwillen aus. Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens im Sinne des Stiftungszweckes. Beide Gremien arbeiten ehrenamtlich.
Eine gemeinnützige Stiftung – wie die Lebenshilfe Weimar/Apolda – unterliegt insbesondere im Steuerrecht besonderen gesetzlichen Regelungen.
Dadurch ergeben sich nicht nur für die Stiftung, sondern auch für deren Stifter, Zustifter und Spender Möglichkeiten, die einer „normalen“ gemeinnützigen Organisation und deren Spendern/Förderern nicht zur Verfügung stehen.
Um die Aufgaben der Stiftung gemäß der in der Satzung fest verankerten Ursprungsidee erfüllen zu können, gilt es, das bürgerschaftliche Engagement für die Lebenshilfe in unserer Region zu wecken. Das Vermögen, und damit auch die daraus resultierenden Erträge, soll durch sogenannte „Zustiftungen“ engagierter Bürger stetig wachsen. Einzelne Spenden ergänzen diese Mittel. Mit der Summe dieser Gelder kann die Stiftung dann die erforderlichen Hilfestellungen geben, die sonst nicht mehr finanzierbar gewesen wären.
Mehr über das Tätigkeitsprofil und die Möglichkeiten, die unsere Stiftung bietet, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.