
Doch WIE, wenn man sich für die Bewirtschaftung des im Laufe eines langen Lebens erarbeiteten Vermögens immer wieder, wenn nicht sogar täglich, bis ins hohe Alter aufreiben muss?
‧ Ständig Ärger mit Mietern und Handwerkern?
‧ Hier ein Formular und da ein Vertrag, der bearbeitet
werden muss?
‧ Viele kluge Ratgeber aus der Umgebung, die aber
eigentlich eigene Interessen verfolgen?
‧ Potenzielle Nachfolger aus der Familie verfügen nicht
über das erforderliche Engagement, Know-how
oder Interesse?
‧ Mit wachsendem Alter sind Sie es leid oder fällt es
Ihnen immer schwerer, Ihre Aufgaben zu bewältigen?
Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihr Vermögen in Form einer eigenen unselbstständigen Stiftung, die z.B. auch Ihren Namen tragen kann, unserer Stiftung als Zustiftung zur Verfügung stellen. Sie definieren, im Rahmen unserer Satzung, einen eigenen Stiftungszweck. Die Bewirtschaftung Ihres zugestifteten Vermögens erfolgt dabei durch unsere Stiftung.
In einem solchen Falle wird zugleich der Erhalt einer sorgenfreien Rente aus dem jährlichen Ertrag Ihres zugestifteten Stiftungsvermögens bestimmt. Darüber hinaus fördern Sie mit dieser Entscheidung nachhaltig die Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda und ermöglichen ihr aktive Lebenshilfe in unserer Region.
Gern informieren wir Sie in einem vertrauensvollen Gespräch und auf Ihren Einzelfall bezogen näher über die Möglichkeiten einer solchen Regelung.